Freispruch für Hagen in zweiter Instanz

2018 hatte die Initiative Solidarity City / Seebrücke Aschaffenburg ein Welcome to Stay Festival mit dem Themenschwerpunkt Solidarische Städte veranstaltet. Als Referenten waren unter anderem Hagen Kopp von den Initiativen „kein mensch ist illegal“ und „Lampedusa in Hanau“ sowie der Benediktinermönch Abraham Sauer von dem Kloster Münsterschwarzach eingeladen. Während Sauer Ende April von dem Vorwurf „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“ – das Kloster gewährt gegenwärtig 36 Menschen Kirchenasyl – freigesprochen wurde, gewann nun auch Hagen am vergangenen Donnerstag den Prozess.

Bereits im Juli 2020 musste sich Hagen vor dem Amtsgericht Alzenau verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, auf der Internetseite „Aktion BürgerInnen-Asyl“ zu einer Straftat aufzurufen. Nachdem das Gericht die Klage abgewiesen hatte, legte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Berufung ein, hatte aber erneut keinen Erfolg. Begründet wurde das Urteil des Richters mit der Argumentation, Abschiebungen könnten auch Menschen bedrohen, die eine Duldung besäßen und somit legal in Deutschland seien. Es könne nicht strafbar sein, solchen Menschen Unterschlupf zu gewähren oder dazu aufzurufen.

Noch während der Verhandlung hatten sich rund 60 UnterstützerInnen, dabei unter anderem von Initiativen wie Community 4 All, kein mensch ist illegal, dem hessischen Flüchlingsrat sowie der IL Aschaffenburg auf dem Schlossplatz versammelt, um ihre Solidarität mit Hagen auszudrücken. Angemeldet hatte die Kundgebung die Seebrücke Aschaffenburg. Eigentlich sollte die Kundgebung erst nach Verhandlungsende und mit dem Eintreffen Hagens beginnen, doch diese zog sich hin. Solange hieß es warten – halb zuversichtlich, halb mit der Sorge, man weiß ja nie – vor allem in Bayern. Kurz vor 12 Uhr kam die erlösende Nachricht aus dem Gerichtsgebäude und Hagen konnte unter Applaus auf dem Schlossplatz begrüßt werden.

Schon im Vorfeld des Prozesses hatte Hagen betont, egal wie es ausgehe, es sei wichtig aufzuzeigen, dass Abschiebungen und institutioneller Rassismus nicht akzeptiert werden dürfen, sondern bekämpft werden müssen. Genauso wichtig dabei ist der Kampf gegen Abschiebungen und ein Dagegenhalten gegen die Kriminalisierung von Unterstützung und Solidarität mit Geflüchteten. Während die Seebrücke Aschaffenburg dies in ihrem Redebeitrag hervorhob, schilderte eine Aktivitstin von Community 4 All die unmenschliche Abschiebepraxis – insbesondere in den AnkEr-Zentren.

Neben der Schilderung des Prozessverlaufs spannte Hagen den Bogen zum Kampf gegen Rassismus und erinnerte dabei auch an die Anschläge in Hanau; ein Ereignis, das der Rapper Aksu live mit seinem Lied „Wo wart ihr?“ noch einmal sehr eindrücklich und emotional in Erinnerung rief.

Nachdem man mit den Freisprüchen für Hagen und Bruder Abraham aufatmen kann, ist ein weiterer Fall gegen die Äbtissin Mechthild Thürmer aus dem Kloster Maria Frieden im Landkreis Bamberg noch offen. Auch sie wurde wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt angeklagt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese ist die Äbtissen nicht bereit zu zahlen, denn sie sei sich keiner Schuld bewusst. Sie hat sich vor Hagens Verhandlung mit ihm ausgetauscht. Und für ihn gebetet. Damit können wir zwar nicht dienen, aber in jedem Fall hat auch Mutter Mechthild Thürmer unsere volle Solidarität.

 

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